
Hinweise zu Gutschein-Regelung / CORONA VIRUS
Seit dem 20. Mai 2020 ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht in Kraft. Veranstalter von Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltungen können nunmehr Gutscheine für Corona-bedingte Absagen und Schließungen an Stelle einer Gelderstattung ausgeben.
Auch wir haben bei unseren Partnern der Gutschein-Regelung zugestimmt. Da wir unsere Tickets nicht selbst verkaufen, bitten wir Sie sich bezüglich der Gutscheine an den jeweiligen Anbieter zu wenden, bei dem Sie Ihr Ticket erworben haben. Dort bekommenen Sie einen Wertgutschein und weitere Informationen zum Ablauf.